Wir wollen unser 30 Jahre altes Haus grundlegend sanieren. Dabei sollen eine moderne Heizungsanlage eingebaut sowie Außenwände, Dach und Kellerdecke gedämmt werden. Wie lässt sich das optimal finanzieren«
Für komplexe energetische Sanierungen des gesamten Hauses können Sie bei Ihrer Hausbank ein Darlehen aus dem zinsgünstigsten Programm, dem CO 2 -Gebäudesanierungsprogramm der KfW, beantragen. Bei einer 20-jährigen Laufzeit, drei tilgungsfreien Jahren und zehnjähriger Zinsbindung beträgt der effektive Jahreszins 1,96 Prozent. Sie können bis zu 250 Euro je Quadratmeter Wohnfläche beantragen. Wird das Niedrigenergiehaus-Niveau im Bestand, also das maximal zulässige energetische Niveau eines Neubaus gemäß Energieeinsparverordnung durch die geplanten Maßnahmen erreicht, erhalten Sie zusätzlich 15 Prozent der Kreditsumme vom Staat zurück (Teilschulderlass). Parallel dazu können Sie das Programm «Wohnraum Modernisieren» für die erforderlichen Maßnahmen innerhalb des Gebäudes beantragen. 
Wird der Einbau von Solartechnik weiterhin gefördert»
Das KfW-Programm «Solarstrom Erzeugen» fördert kleine Photovol-taikanlagen mit einem Kredithöchstbetrag von 50 000 Euro, der Zinssatz beträgt je nach Laufzeit und Zinsfestschreibungsdauer von 3,82 Prozent bis zu 4,09 Prozent pro Jahr effektiv. Für solarthermische Anlagen – bei Kombination von Heizungsunterstützung und Warmwasserbereitung – gibt es neben dem Programm «Wohnraum Modernisieren» in der «Öko Plus» -Variante einen Zuschuss des Bundesamtes für Wirtschaft von 135 Euro pro Quadratmeter Kollektorfläche. Bei gleichzeitiger Sanierung der Heizung können nach Angaben der Solarwirtschaft die Heizkosten um 30 bis 50 Prozent gesenkt werden.
Wann tritt die Energieeinsparverordnung in Kraft und für wen gilt sie«
Die Energieeinsparverordnung (EnEV) trat am 1. Februar 2002 in Kraft. Durch sie werden die Wärmeschutzverordnung und Heizungsanlagenverordnung abgelöst. Sie gilt für alle Baumaßnahmen (Errichtung oder Änderung), für die nach dem 31. Januar 2002 ein Bauantrag gestellt oder Bauanzeige erstattet worden ist. Alle Neubauten erhalten automatisch einen Energiepass. Detailfragen wie die, welche Unterlagen dem Bauantrag hinzugefügt werden müssen, regeln die einzelnen Bundesländer. Bei Kauf bzw. Verkauf eines Hauses wird ein Energiepass erst ab Januar 2006 notwendig. Die Verordnung zur Durchführung wird allerdings erst für das 2. Halbjahr 2006 erwartet und damit frühestens dann verbindlich. Ich empfehle Ihnen, hierzu die Gesetzsprechung zu verfolgen. 
Unsere Heizungsanlage ist jetzt fast zehn Jahre alt. Muss ich die Heizung modernisieren»
Heizkessel, die vor dem 1. Oktober 1978 eingebaut wurden, dürfen nur bis zum 31. Dezember 2006 genutzt werden. Wurde der Brenner der Heizkessel nach dem 1. Januar 1996 erneuert, sodass er die geltenden Abgasgrenzwerte einhält, verlängert sich die Austauschfrist bis zum 31. Dezember 2008. Das gilt nicht für Anlagen, die bereits über Brennwert und Niedrigtemperaturkessel verfügen oder deren Nennleistung weniger als vier Kilowatt oder mehr als 400 Kilowatt beträgt. Auch für besondere Anlagen, zum Beispiel zur reinen Warmwassererzeugung oder mit festem Brennstoff befeuerte, gelten ebenfalls Ausnahmeregelungen.
Mein Nachbar erzählte mir, dass sämtliche Zuleitungen für Heizung und Warmwasser im Keller verkleidet werden müssen. Stimmt das wirklich«
Zusätzlich zur Umrüstung der Brenner müssen ungedämmte Heizungs- und Warmwasserleitungen, die in ungeheizten Räumen, zum Beispiel dem Keller, liegen, nachträglich gedämmt werden. Hier wurde eine Frist bis zum 31. Dezember 2006 gesetzt. Die Anforderungen an die Dämmung gelten nur für zugängliche Leitungen.
Ist jeder Eigenheimbesitzer zur Umsetzung der Energieeinsparverordnung verpflichtet»
Für selbst genutzte Ein- und Zweifamilienhäuser gelten Sonderregelungen. Die Anforderungen müssen nur bei Eigentümerwechsel erfüllt werden. Nach dem Eigentumswechsel hat dann der neue Eigentümer zwei Jahre, mindestens jedoch bis zum Ablauf der Fristen für größere Gebäude, Zeit für Nachrüstungen an Heizkessel, Leitungen und Geschossdecke.
Habe ich einen Anspruch auf die Aushändigung des Energiebedarfsausweises, wenn ich mit einer Fertighausfirma baue«
Ja, Sie müssen diesen von der Firma mit Nachdruck einfordern.
Muss ich den Bausparvertrag sieben Jahre angespart haben oder kann ich eine Modernisierung bereits eher finanzieren»
Es geht auch schneller. Die schnellste Lösung ist ein Vorfinanzierungskredit. Der Bausparvertrag wird dann nachbespart. Sie können auch erst KfW-Kredite nutzen und diese nach Auslaufen durch den Bausparvertrag ablösen. Planen Sie hier aber höhere Kosten als bei einer üblichen Finanzierung ein.
Ich habe einen Bausparvertrag über 10 000 Euro, der drei Jahre läuft, aber noch nicht zuteilungsreif ist. Kann ich den Bausparvertrag trotzdem für die Finanzierung einer Außenhautdämmung und neuer Dacheindeckung nutzen?
Ja, allerdings in Form einer Zwischenfinanzierung. Dies kann Ihnen die Bausparkasse vermitteln. So wird die Zeit bis zur Zuteilung überbrückt. 
Gelesen bei: www.lr-online.de
Lausitzer Rundschau online 
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