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  Die Ansprüche an Wohneigentümer werden größer.

 

Die Energieeinsparverordnung macht beim Neubau Energiesparhäuser zur Pflicht. Ähnlich wie beim Auto gibt es – lediglich in anderer Dimension – das Ziel, den Verbrauch an Energie deutlich zu senken. Was Eigentümer tun müssen und Mieter unternehmen können, das klärten die Experten beim RUNDSCHAU-Telefonforum zum Bauen und Energiesparen. Hier die häufigsten Fragen und Antworten.


Muss ich schon in der Planungsphase die Anforderungen der EnEV einbeziehen und gibt es bald nur noch Niedrigenergiehäuser«

 

Das Energiesparhaus wird zur Pflicht. Der Energiebedarf zum Heizen und Erwärmen des Brauchwassers soll um ein Drittel gesenkt werden, das heißt, wir bewegen uns vom bisherigen Zehn-Liter-Haus künftig in Richtung Sieben-Liter-Haus. Bauherren und Eigentümer entscheiden künftig selbst, wie sie den geforderten Standard erreichen: durch mehr Wärmedämmung, eine bessere Heizung oder den verstärkten Einsatz erneuerbarer Energien. Ob bei Neubau oder umfangreicheren Modernisierungsmaßnahmenen, die Anlagentechnik muss von Anfang an in die Planung integriert werden. Wir sind Mieter in einer Eigentumswohnungsanlage und zahlen monatlich schon knapp 100 Euro für Erdgas für Heizung und Warmwasser. Wie können wir die Mehrkosten durch die angekündigte Gaspreiserhöhung eindämmen. Wäre etwa die Umstellung auf Elektroheizung sinnvoll»Die Umstellung der Wärmeversorgung Ihrer Wohnung vom Energieträger Gas auf Strom (Nachtstrom) sollte auf keinen Fall durchgeführt werden. Die Kilowattstunde Strom ist etwa 1,5-mal teurer als Gas und führt somit zu einer noch schnelleren Kostenexplosion. Eine Möglichkeit der Heizkostenersparnis ist die Absenkung der Raumtemperaturen. Hier gilt, jedes Grad weniger spart rund sechs Prozent Heizenergie. Frieren brauchen Sie trotzdem nicht. Folgende Werte sorgen für ein gesundes Klima: Wohn- und Arbeitsräume 20°C, Küche und Schlafzimmer 18°C, Flure 15°C. Mit einem Thermometer haben Sie die Temperatur immer im Griff. Und wenn Sie es etwas wärmer haben wollen, reicht es, die Thermostate nur leicht höher zu drehen (zum Beispiel von Stufe 3 auf 3,5).

 

 


Ich bin auf Wohnungssuche und will ausschließen, dass mir die Kosten für Heizung und Warmwasser über den Kopf wachsen. Worauf muss ich achten und wie bekomme ich genaue Informationen über den Energieverbrauch der Wohnung«

 

Fragen Sie den Vermieter oder Eigentümer, welche Wärmeschutzmaßnahmen – zum Beispiel Fenster mit Wärmeschutzverglasung, gedämmte Fassade, gedämmtes Dach und Fußboden, neue Heizungsanlage – an Ihrem Mietobjekt bereits ausgeführt wurden. Je umfangreicher der Maßnahmenkatalog, desto geringere Kosten sind für die Wärmeversorgung und Warmwasserbereitung zu erwarten. Lassen Sie sich vom Vermieter ruhig auch die Verbrauchszahlen und Kosten Ihrer Vormieter über einen längeren Zeitraum zeigen. Sie geben ebenfalls Rückschlüsse auf die zu erwartenden variablen Betriebskosten. Voraussichtlich ab Mitte 2006 muss Ihr Vermieter Ihnen einen Energiepass vorlegen. Kerninhalt des Passes wird die Aussage über den Primärenergieverbrauch der zu mietenden Immobilie (kWh pro m 2 Wohnfläche). Auch hier gilt: Je kleiner die Zahl, desto geringer der zu erwartende Aufwand für Heizung und


Wir wollen unser 30 Jahre altes Haus grundlegend sanieren. Dabei sollen eine moderne Heizungsanlage eingebaut sowie Außenwände, Dach und Kellerdecke gedämmt werden. Wie lässt sich das optimal finanzieren«

Für komplexe energetische Sanierungen des gesamten Hauses können Sie bei Ihrer Hausbank ein Darlehen aus dem zinsgünstigsten Programm, dem CO 2 -Gebäudesanierungsprogramm der KfW, beantragen. Bei einer 20-jährigen Laufzeit, drei tilgungsfreien Jahren und zehnjähriger Zinsbindung beträgt der effektive Jahreszins 1,96 Prozent. Sie können bis zu 250 Euro je Quadratmeter Wohnfläche beantragen. Wird das Niedrigenergiehaus-Niveau im Bestand, also das maximal zulässige energetische Niveau eines Neubaus gemäß Energieeinsparverordnung durch die geplanten Maßnahmen erreicht, erhalten Sie zusätzlich 15 Prozent der Kreditsumme vom Staat zurück (Teilschulderlass). Parallel dazu können Sie das Programm «Wohnraum Modernisieren» für die erforderlichen Maßnahmen innerhalb des Gebäudes beantragen.


Wir möchten unsere nun schon 15 Jahre alte Heizungstechnik auf neuesten Stand bringen, unser Bad sanieren sowie Wände und Dach unseres Hauses dämmen. Wir brauchen dazu etwa 40 000 Euro. Kann uns die Kreditanstalt für Wiederaufbau weiterhelfen»

 

Das ist möglich. Für die von Ihnen geplanten Maßnahmen steht das Darlehensprogramm «Wohnraum Modernisieren» der KfW-Förderbank zur Verfügung, welches Sie bei Ihrer Hausbank beantragen können. In der Variante «Standard» können Sie beispielsweise die Fenstererneuerung, Sanitär- und Elektroinstallation, Fußböden und den Einbau von Standardheizungstechnik finanzieren. Für Energiesparmaßnahmen dient die Programmvariante «Öko Plus» , mit der zum Beispiel das Dämmen der Außenwände, des Daches und der Kellerdecke sowie der Einbau neuer Heizungstechnik auf der Basis erneuerbarer Energien mit einem zusätzlich verbilligten Zinssatz durchgeführt werden kann. Die effektive Verzinsung beträgt aktuell ab 2,93 Prozent pro Jahr. Auch die Kombination verschiedener «Standard» - und «Öko Plus» -Maßnahmen ist möglich. Aus dem Programm «Wohnraum Modernisieren» können insgesamt bis zu 100 000 Euro pro Wohneinheit beantragt werden.


 

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