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Manche Bauträger versprechen ihren Kunden, schlüsselfertig zum Festpreis zu bauen. Doch die Ing-DiBa in Frankfurt am Main rät dazu, die Bauträgerverträge genau zu prüfen, weil sonst zusätzliche Kosten drohen können. Die Begriffe "schlüsselfertig" und "Festpreis" seien nämlich nicht gesetzlich definiert und könnten in der Baupraxis sehr unterschiedliche Leistungen und Preisbestandteile umfassen.

 

Als Beispiel nennt die Bank die Frage der Erschließungskosten. Regele der Vertrag nicht eindeutig, daß diese vollständig vom Bauträger zu übernehmen sind, drohten dem Bauherrn teure Nachzahlungen. Dies könne passieren, wenn nach der Eigentumsübergabe Gebührenrechnungen der Baubehörde eingehen. Für diese müsse der Bauherr als neuer Eigentümer dann gerade stehen. Eine Erstattung leistet der Bauträger nur dann, wenn dies im Vertrag auch geregelt ist. Bauherren sollten sich mögliche Sonderwünsche vor Vertragsabschluß genau überlegen.

 

Alle Extras und deren Preise sollten im Gesamtpaket verhandelt werden. Werden Sonderwünsche erst nach Vertragsabschluß angemeldet, muß der Bauträger sich nicht darauf einlassen. Wenn er es dennoch tut, läßt er sich dies nach Angaben der Bank nicht selten mit überhöhten Preisen bezahlen. Insbesondere wurde davon abgeraten, sich auf "Preisgleitklauseln" einzulassen. Mit diesen werde häufig geregelt, daß der vereinbarte Festpreis nur dann gilt, wenn mit dem Bau bis zu einem festgelegten Termin begonnen werde. Verschiebe sich der Termin, sei der Festpreis hinfällig. AP